1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedergrundbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten neuen Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jährlich in der Vereinszeitung der TSG Söflingen veröffentlicht. Die Vereinszeitung ist das amtliche Organ des Vereins und wird vierteljährlich nach Erscheinen dem zahlungspflichtigen Mitglied per Post kostenlos zugestellt. Die Mitglieder werden in den Vereinsnachrichten über alle Änderungen der Vereinssatzung, Beitragsordnung, Einladung zur ordentlichen, gegebenenfalls außerordentlichen Mitgliederversammlung neben anderen Berichten und Mitteilungen informiert.
4. Eintretende Änderungen in den Teilnehmerdaten, wie Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung, sind umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen. Ferner muss die Geschäftsstelle bis zum 15. Januar informiert werden, wenn ein Teilnehmer nach Erreichen des 18. Lebensjahres noch in Ausbildung, im Freiwilligen Sozialen Jahr steht, BFD absolviert, zur Schule geht oder studiert, damit er den vergünstigten Beitragssatz in Anspruch nehmen kann. Dies gilt ebenso für Rentner und Behinderte. Bei verspäteten Mitteilungen an die Geschäftsstelle wird eine eventuelle Beitragsdifferenz nicht zurückvergütet. Die Beitragsreduzierung gilt für das jeweilige Geschäftsjahr. Zu Beginn des neuen Jahres ist jeweils die Beitragsermäßigung gegen Vorlage eines Nachweises erneut zu beantragen.
5. Im Mitgliedergrundbeitrag ist eine Sportunfallversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen. Allerdings wird die Sportunfallversicherung nur im Zusammenhang mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Mitgliedes wirksam.
6. Die Zahlung des Mitgliederbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. Februar jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
7. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren durch EDV nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis 15. Januar des Beitragsjahres. Per Rechnung angeforderte Beiträge werden mit einem Bearbeitungszuschlag für Mehrkosten wie Porto und Verwaltung von 5 Euro belastet. Für zusätzliche Mahnungen werden die angefallenen Gebühren berechnet.
Vereinskonto:
Sparkasse Ulm
IBAN: DE72 6305 0000 0006 5066 94
SWIFT/BIC: SOLADES1ULM
8. Bei Eintritt in unseren Verein während des laufenden Jahres wird jeweils der anteilige Beitrag nach Monaten bis zum Jahresende berechnet. Die Mitgliedschaft kann nur in schriftlicher Form bis 30. September auf Jahresende gekündigt werden.
9. Die Abteilungen können zur Deckung abteilungsbezogener Ausgaben Abteilungsbeiträge erheben. Höhe und Zweck ist in der Abteilungsversammlung zu beschließen.
10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und absolut vertraulich behandelt.
11. Hiermit erteile ich die Einwilligung in die Datenverarbeitung einschließlich Veröffentlichung von Personenbildern im Zusammenhang mit dem Eintritt in den Verein. Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen: Homepage und App des Vereins, Facebook-Seite des Vereins, soziale Netzwerke, regionale Presseerzeugnisse, Vereinszeitschrift, Ergebnislisten. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Öffentlichkeitsarbeit im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per E-Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichen Fotos und/oder Videoaufzeichnungen im Internet kann durch die Turn-und Sportgemeinde (TSG) Söflingen 1864 e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Die Turn- und Sportgemeinde (TSG) Söflingen 1864 e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z.B. für das Herunterladen von Fotos und/oder Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.
Für die Abteilungsangebote ist eine Mitgliedschaft bei der TSG Söflingen 1864 e.V. erforderlich.
Unsere Angebote aus den Bereichen Gesundheits- und Rehasport, Sportkurse sowie der Tanzakademie können auch als Nichtmitglied gebucht werden.
Die Mitgliedschaft bei der TSG Söflingen kostet:
Erwachsene | 105 € |
---|---|
Ehepaare | 177 € |
Kinder und Jugendliche | 48 € |
Familienbeitrag (Eltern und Kinder bis 18 Jahre) |
210 € |
Eltern-Kind-KiSS (1 Erwachsener und 1 Kind) |
153 € |
Alleinerziehende (mit Kindern bis 18 Jahre) |
115 € |
Schüler, Student, FSJ, Azubi alle über 18 Jahre (auf Antrag mit Nachweis) |
52 € |
Versehrte und Behinderte (auf Antrag mit Nachweis, Ermäßigung bei Schwerbehinderten ab Grad 70 %) |
52 € |
Rentner (ab 81. Lebensjahr beitragsfrei) |
52 € |
Preise unter Vorbehalt.
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreichen, sind volljährig und müssen ab dem 01.01. des nächsten Geschäftsjahres den Mitgliedsbeitrag von Erwachsenen bezahlen. Sie sind somit eigenständige Mitglieder und nicht mehr im Jugend-, Familien- oder Alleinerziehendenbeitrag enthalten.
Durch die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung bis zum 15.01. jeden Jahres, kann für Schüler, Studenten, FSJ oder Azubi der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr ermäßigt werden.
Die Ermäßigungsmodalitäten gelten auch für Alleinerziehende, Versehrte, Behinderte und Rentner.
Beim Eintritt während des Jahres in die TSG Söflingen 1864 e.V. wird der Mitgliedsbeitrag ab dem Beitrittsmonat bis zum Jahresende berechnet.
Für weitere Fragen rund um das Sportangebot der TSG Söflingen 1864 e.V., steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Antrag Stadt Ulm:
Das Formular finden Sie hier > Bildung und Teilhabe
Geschäftsstelle:
Anschrift:
TSG Söflingen 1864 e.V.
Harthauser Str. 99
89081 Ulm
Öffnungszeiten
Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
1864-G.U.T. / Check-In:
Montag, Mittwoch und Freitag
07.00 bis 22.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.00 bis 22.00 Uhr
Samstag
14.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag (01.04. bis 30.09.)
09.00 bis 13.00 Uhr
Sonntag (01.10. bis 31.03.)
09.00 bis 17.00 Uhr