1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedergrundbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten neuen Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird jährlich in der Vereinszeitung der TSG Söflingen veröffentlicht. Die Vereinszeitung ist das amtliche Organ des Vereins und wird vierteljährlich nach Erscheinen dem zahlungspflichtigen Mitglied per Post kostenlos zugestellt. Die Mitglieder werden in den Vereinsnachrichten über alle Änderungen der Vereinssatzung, Beitragsordnung, Einladung zur ordentlichen, gegebenenfalls außerordentlichen Mitgliederversammlung neben anderen Berichten und Mitteilungen informiert.

4. Eintretende Änderungen in den Teilnehmerdaten, wie Änderung der Anschrift oder der Bankverbindung, sind umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen. Ferner muss die Geschäftsstelle bis zum 15. Januar informiert werden, wenn ein Teilnehmer nach Erreichen des 18. Lebensjahres noch in Ausbildung, im Freiwilligen Sozialen Jahr steht, BFD absolviert, zur Schule geht oder studiert, damit er den vergünstigten Beitragssatz in Anspruch nehmen kann. Dies gilt ebenso für Rentner und Behinderte. Bei verspäteten Mitteilungen an die Geschäftsstelle wird eine eventuelle Beitragsdifferenz nicht zurückvergütet. Die Beitragsreduzierung gilt für das jeweilige Geschäftsjahr. Zu Beginn des neuen Jahres ist jeweils die Beitragsermäßigung gegen Vorlage eines Nachweises erneut zu beantragen.

5. Im Mitgliedergrundbeitrag ist eine Sportunfallversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen. Allerdings wird die Sportunfallversicherung nur im Zusammenhang mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Mitgliedes wirksam.

6. Die Zahlung des Mitgliederbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. Februar jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

7. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren durch EDV nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis 15. Januar des Beitragsjahres. Per Rechnung angeforderte Beiträge werden mit einem Bearbeitungszuschlag für Mehrkosten wie Porto und Verwaltung von 5 Euro
belastet. Für zusätzliche Mahnungen werden die angefallenen Gebühren berechnet.

Vereinskonto:
Sparkasse Ulm
IBAN: DE72 6305 0000 0006 5066 94
SWIFT/BIC: SOLADES1ULM

8. Bei Eintritt in unseren Verein während des laufenden Jahres wird jeweils der anteilige Beitrag nach Monaten bis zum Jahresende berechnet. Die Mitgliedschaft kann nur in schriftlicher Form bis 30. September auf Jahresende gekündigt werden.

9. Die Abteilungen können zur Deckung abteilungsbezogener Ausgaben Abteilungsbeiträge erheben. Höhe und Zweck ist in der Abteilungsversammlung zu beschließen.

10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und absolut vertraulich behandelt.

Stand 01.01.2018

Kontaktadresse der Abteilung
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Anschrift:
TSG Söflingen 1864 e.V.
Harthauser Str. 99
89081 Ulm

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Dienstag und Donnerstag
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