DIE geräteunterstützte Trainingsfläche, das 1864-G.U.T der TSG Söflingen bietet Ihnen, neben neuen und modernen Fitnessgeräten von TechnoGym® und Cardiogeräten von Precor®, eine qualifizierte Betreuung durch unsere ausgebildeten Trainer an. Bei uns erhalten Sie einen individuell auf Ihre Wünsche und physischen Voraussetzungen abgestimmten Trainingsplan.
Bei der TSG Söflingen trainieren Sie unter Aufsicht von ausgebildeten Trainern oder Physiotherapeuten - Präventives Training ist uns wichtig.
Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Probetraining.
Unter der Telefonnummer 0731 / 93 666-27 erhalten Sie eine ausführliche Beratung über Ihre Mitgliedschaft im 1864-G.U.T
Die TSG Söflingen wurde zum wiederholten Male vom Deutschen Olympischen Sportbund ausgezeichnet.
SPORT PRO FITNESS - ein Qualitätssiegel für höchste Ansprüche
Das neue Qualitätssiegel SPORT PRO FITNESS stellt den hohen Standard vereinseigener Gesundheits- und Fitnessstudios heraus. Mit dem Siegel verschafft der organisierte Sport den Vereinen erstmals eine bundesweite Basis, sich im großen Markt der Fitnessanbieter qualitativ abzusetzen. Sportvereine sind eingeladen, das Qualitätssiegel beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu beantragen.
Studionutzern will SPORT PRO FITNESS Orientierungshilfe im Markt der Fitnessstudio-Anbieter geben und Vertrauen schaffen - ein mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnetes Vereinsstudio verfügt über Personal mit hoher Qualifizierung und Serviceanspruch, beste Geräteausstattung und Hygienestandards.
Die Beitragsordnung der Sportkurse, XBody™ und des 1864-G.U.T : |
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1. Die Nutzung des 1864-G.U.T setzt eine Mitgliedschaft im Hauptverein, bei der TSG Söflingen 1864 e.V., voraus (Ausnahme: 1864-G.U.T Spezial). | ||
2. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. | ||
3. Die Beiträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Vertragsart und richten sich nach der aktuellen Beitragsordnung. | ||
4. Kündigungsfristen: Kündigungen können grundsätzlich nur schriftlich erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Liegt bis zu den genannten Kündigungsfristen keine schriftliche Kündigung vor, verlängert sich der Vertrag automatisch. |
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5. Änderungen von Monatsverträgen: |
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6. Im Mitgliedergrundbeitrag ist eine Sportunfallversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen. Allerdings wird die Sportunfallversicherung nur im Zusammenhang mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Mitgliedes wirksam. | ||
7. Die Zahlung der Beiträge erfolgt grundsätzlich durch Abbuchungsverfahren über EDV. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Bei Überweisungen bitten wir Sie bei ihrer Bank einen Dauerauftrag in Höhe ihres Vertrags einzurichten | ||
8. Per Rechnung angeforderte Beiträge werden mit einem Bearbeitungszuschlag für Mehrkosten wie Porto und Verwaltung von 5 € belastet. Für zusätzliche Mahnungen werden die anfallenden Gebühren berechnet. | ||
9. Die TSG Söflingen 1864 e.V. übernimmt bei Verlust oder Beschädigung von Wertsachen keine Haftung. Ferner haftet der Verein nicht für selbstverschuldete Unfälle. | ||
10. Die Mitgliedschaft bei der TSG Söflingen 1864 e.V. und dem Sportkurssystem sowie dem 1864-G.U.T beinhalten zwei rechtlich selbständige Verträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen. | ||
11. Hiermit erteile ich die Einwilligung in die Datenverarbeitung einschließlich Veröffentlichung von Personenbildern im Zusammenhang mit dem Eintritt in den Verein. Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen: Homepage und App des Vereins, Facebook-Seite des Vereins, soziale Netzwerke, regionale Presseerzeugnisse, Vereinszeitschrift, Ergebnislisten. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Öffentlichkeitsarbeit im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per E-Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichen Fotos und/oder Videoaufzeichnungen im Internet kann durch die Turn-und Sportgemeinde (TSG) Söflingen 1864 e.V. nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Die Turn- und Sportgemeinde (TSG) Söflingen 1864 e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z.B. für das Herunterladen von Fotos und/oder Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. | ||
EMS Training (XBody™)
EMS (Elektromuskelstimulation) ist ein Ganzkörpertraining der neuen Art. Hierbei wird mittels Reizstrom, der kaum zu spüren ist, die Muskulatur stimuliert. Dies führt zu einer hoch intensiven Muskelkontraktion und somit zu einem schnellen Trainingserfolg.
EMS-Technologie beinhaltet:
- hochintensives Muskeltraining
- mit geringer Gelenkbelastung
- muskuläre Dysbalancen werden ausgeglichen
- und einiges mehr
Fitness
Das sich auf den ganzen Körper erstreckende EMS-Training ist eine der erfolgreichsten Trainingsmöglichkeiten, die heute existieren. Es optimiert das Training, da das Krafttraining auf diese Weise fast auf die Gänze der Muskulatur wirkt, das muskuläre Mängel und Dysbalance wirksam ausgleicht.
EMS ergänzt das herkömmliche Training und verbindet innerhalb kurzer, realer Zeit die kardiovaskulare Belastung mit den abgestimmten Bedürfnissen der Innenmuskeln.
Gesundheit und Rehabilitation
Auch für erfahrene Physiotherapeuten ist es schwer, die tief liegenden inneren Muskelgruppen zu stimulieren. In solchen Fällen bietet EMS eine wirksame Hilfe, denn mit dieser Trainingsmode ist auch die gezielte Stimulation von Muskelgruppen möglich, die man mit herkömmlichem Training nicht oder nur schwer erreichen kann.
Um telefonische Voranmeldung am Check-In wird unter 0731 / 93 666-27 gebeten.
Weiter Informationen unter: XBody EMS World
Zehnerkarte: 150 €
1864-G.U.T |
monatlich* | ||
Erwachsene | 32 € | ||
Ehepaare | 55 € | ||
Ermäßigt (über 18) | 26 € | ||
Ermäßigt (unter 18) | 23 € | ||
1864-G.U.T und Sportkurse | monatlich | ||
Erwachsene* | 46 € | ||
Ehepaar* | 82 € | ||
1864-G.U.T Spezial | monatlich | ||
Erwachsene*** | 42 € | ||
Rentner/Schüler/Student*** | 36 € | ||
Zehnerkarten | |||
1864-G.U.T* | 65 € | ||
1864-G.U.T und Sportkurse* | 95 € | ||
1864-G.U.T Spezial | 130 € | ||
1864-G.U.T Spezial und Sportkurse | 130 € | ||
EMS-Training | 150 € | ||
Aufnahmegebühr** | |||
einmalig pro Person | 35 € | ||
Pfandgebühr TSG Mitgliedsband | 25 € | ||
* nur für Mitglieder der TSG Söflingen
** für alle Verträge und Zehnerkarten
*** Das Angebotspaket „1864-G.U.T Spezial“ der TSG Söflingen enthält die monatlichen Beiträge zur Mitgliedschaft im Fitness-Studio und im Hauptverein. Gültig nur für eine Einzelmitgliedschaft (ausgeschlossen Kombiangebot sowie Ehepaartarif, EMS und Kursprogramm) zzgl. der einmaligen Aufnahmegebühr.
Ermäßigt sind gegen Vorlage einer aktuellen Bescheinigung:
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- FSJ, BFD
- Rentner
- Behinderte (ab Grad 70 %)
Die Nutzungsordnung des 1864-G.U.T DIE geräteunterstützte Trainingsfläche der TSG Söflingen: | ||
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1. Die Nutzung der geräteunterstützten Trainingsfläche setzt eine Mitgliedschaft im Hauptverein, bei der TSG Söflingen 1864 e.V., voraus (Ausnahme: 1864-G.U.T Spezial). | ||
2. Das Betreten der geräteunterstützten Trainingsflächen und der Gymnastikräume sowie der Studios sind nur mit sauberem und festem Schuhwerk (nur Sportschuhe) gestattet. Mit Straßenschuhen, in Socken oder Barfuß darf nicht trainiert werden. Dies gilt auch für Sportschuhe, die außerhalb der Sporthallen getragen werden. | ||
3. Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, nur mit Handtuch zu trainieren. | ||
4. Nach Benutzen der Ausdauer- und Cardiogeräte müssen diese desinfiziert werden. | ||
5. Bitte legen Sie die Geräte- und Hantelscheiben an die dafür vorgesehenen Plätze zurück. | ||
6. Nehmen Sie bitte keine offenen Getränke mit auf die Trainingsfläche und in die Gymnastikräume. | ||
7. Kinder dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in das Fitness-Studio mitgebracht werden. | ||
8. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen nur unter Anleitung an den Geräten trainieren. | ||
9. Für mitgebrachte Wertsachen und Kleidung kann keine Haftung übernommen werden. | ||
10. Im gesamten Sportzentrum, einschließlich der Umkleiden und der Flure gilt generelles Rauchverbot. | ||
Sommer | Tag | Uhrzeit |
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01.04. bis 30.09. | Montag, Mittwoch und Freitag | von 07.00 bis 22.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | von 08.00 bis 22.00 Uhr | |
Samstag | von 14.00 bis 18.00 Uhr | |
Sonntag | von 09.00 bis 13.00 Uhr |
Winter | Tag | Uhrzeit |
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01.10. bis 31.03. | Montag, Mittwoch und Freitag | von 07.00 bis 22.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | von 08.00 bis 22.00 Uhr | |
Samstag | von 14.00 bis 18.00 Uhr | |
Sonntag | von 09.00 bis 17.00 Uhr |
Claudia TaubertÖffnungszeiten
1864-G.U.T
DIE geräteunterstützte Trainingsfläche / Check-In:
Montag, Mittwoch und Freitag
07.00 bis 22.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
08.00 bis 22.00 Uhr
Samstag
14.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag (01.04. bis 30.09.)
09.00 bis 13.00 Uhr
Sonntag (01.10. bis 31.03.)
09.00 bis 17.00 Uhr
Beachten Sie bitte, dass an Feiertagen kein Sportbetrieb stattfindet und das 1864-G.U.T geschlossen hat.
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